Gut zu wissen
Ultraschall nach Mutterschaftsrichtlinien
Drei Standard-Ultraschalls gehören zur gesetzlichen Vorsorge. Was bei jedem Termin untersucht wird und wann weitere Kosten übernommen werden.
Ultraschall & Diagnostik
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Die drei Standard-Ultraschalls
9. bis 12. SSW
1. Ultraschall
Bestätigung der Schwangerschaft, Herzschlag, Einlings- oder Mehrlingsschwangerschaft, Größe des Babys zur Terminberechnung.
19. bis 22. SSW
2. Ultraschall
Wachstum und Lage des Babys, Position der Plazenta. Wahlweise als erweiterter Basis-Ultraschall mit Organuntersuchung.
29. bis 32. SSW
3. Ultraschall
Gewichtszunahme, Kindslage (Schädel- oder Beckenendlage), Fruchtwassermenge und Plazentafunktion.
Wann werden weitere Ultraschalls übernommen?
| Situation | Kostenübernahme |
|---|---|
| Medizinische Notwendigkeit (Auffälligkeiten, Risikoschwangerschaft) | Gesetzliche Krankenkasse übernimmt jede weitere nötige Diagnostik |
| Feindiagnostik / Organscreening mit Überweisung beim Spezialisten | Krankenkasse übernimmt vollständig |
| Zusätzliche Ultraschalls ohne medizinischen Grund | Selbstzahler (IGeL) |
Hinweis: Seit Januar 2021 ist der rein kommerzielle Ultraschall ohne medizinische Indikation (z.B. 3D/4D-Ultraschall nur für Erinnerungsfotos) laut Strahlenschutzverordnung untersagt. Ultraschall darf nur im Rahmen der medizinischen Vorsorge durchgeführt werden.