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Ultraschall nach Mutterschaftsrichtlinien – Gut zu wissen | Gynäkologie am Lohbach

Gut zu wissen

Ultraschall nach Mutterschaftsrichtlinien

Drei Standard-Ultraschalls gehören zur gesetzlichen Vorsorge. Was bei jedem Termin untersucht wird und wann weitere Kosten übernommen werden.

Ultraschall & Diagnostik
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Die drei Standard-Ultraschalls

9. bis 12. SSW

1. Ultraschall

Bestätigung der Schwangerschaft, Herzschlag, Einlings- oder Mehrlingsschwangerschaft, Größe des Babys zur Terminberechnung.

19. bis 22. SSW

2. Ultraschall

Wachstum und Lage des Babys, Position der Plazenta. Wahlweise als erweiterter Basis-Ultraschall mit Organuntersuchung.

29. bis 32. SSW

3. Ultraschall

Gewichtszunahme, Kindslage (Schädel- oder Beckenendlage), Fruchtwassermenge und Plazentafunktion.

Wann werden weitere Ultraschalls übernommen?

SituationKostenübernahme
Medizinische Notwendigkeit (Auffälligkeiten, Risikoschwangerschaft)Gesetzliche Krankenkasse übernimmt jede weitere nötige Diagnostik
Feindiagnostik / Organscreening mit Überweisung beim SpezialistenKrankenkasse übernimmt vollständig
Zusätzliche Ultraschalls ohne medizinischen GrundSelbstzahler (IGeL)
Hinweis: Seit Januar 2021 ist der rein kommerzielle Ultraschall ohne medizinische Indikation (z.B. 3D/4D-Ultraschall nur für Erinnerungsfotos) laut Strahlenschutzverordnung untersagt. Ultraschall darf nur im Rahmen der medizinischen Vorsorge durchgeführt werden.

Fragen zur Ultraschallvorsorge?

Wir erklären Ihnen, was wann sinnvoll ist.

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